Kreditmoratorium Refundierung Sollzinsen
OGH-Urteil: Volksbanken-Verbund findet Lösung mit dem VKI zu COVID-19-bedingten Kreditstundungen
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem Verfahren gegen eine österreichische Bank Ende letzten Jahres entschieden, dass für pandemiebedingte Kreditstundungen im Rahmen des gesetzlichen Kreditmoratoriums keine Zinsen zu zahlen sind. Das Urteil betrifft Verbraucherkredite, die im Zeitraum zwischen 01.04.2020 und 31.01.2021 gesetzlich gestundet wurden. Die Verbundbanken des Volksbanken-Verbundes (VB-Verbund) haben sich mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) darauf verständigt, dass Konsumentinnen und Konsumenten, die das gesetzliche Kreditmoratorium in Anspruch genommen haben, die Möglichkeit einer Zinsrückerstattung erhalten. Das gilt, wenn diese die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Moratoriums erfüllen und keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bestätigen Sie bitte diese Einkommensausfälle bei der Anmeldung Ihrer Rückvergütung durch entsprechende Angaben (Kopien und Unterlagen).