ERGO Bestattungsvorsorge
Unabhängigkeit über das Leben hinaus
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Mit der Bestattungsvorsorge regeln und planen Sie Ihren letzten Weg genauso wie Sie es bis jetzt auch getan haben. Eine Vorsorge, die über das Leben hinaus geht. So wie Sie es wünschen: individuell und unabhängig. Und Sie möchten Ihre Familie oder Personen, die Ihnen nahe stehen, in dieser schwierigen Situation vor finanziellen Belastungen schützen. Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie bereits heute alles regeln und ohne Sorge in die Zukunft blicken. Und Sie haben die Gewissheit, Ihren Abschied und Ihren letzten Weg ohne finanzielle Belastungen Ihrer Liebsten und nach Ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten.
Vorteile der Bestattungsvorsorge
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- Keine Gesundheitsfragen.
- Schon 30 Monate nach Versicherungsbeginn voller Versicherungsschutz in der vereinbarten Höhe.
- Lebenslanger Ablebensschutz: Ihre finanzielle Vorsorge für den Todesfall und die Unterstützung Ihrer Hinterbliebenen.
- Unkomplizierte Abwicklung durch namentliches Bezugsrecht: Sie entscheiden, wer das Geld bekommen soll.
- Wählbare Versicherungssumme: Mindestens 5.000 Euro bis max. 30.000 Euro.
- Auf Wunsch können Sie eine Grabpflegevorsorge inkludieren. Das bedeutet: Ein gewählter Anteil Ihrer Versicherungssumme wird reserviert, um die Kosten einer 10-jährigen Grabpflege zu bezahlen.
- Sofortschutz: Wir ermöglichen einen sofort gültigen Versicherungsschutz bei Unfalltod.
- Überführungskosten bis zu 30.000 Euro für Rückholung aus dem In- und Ausland zum gemeldeten Wohnsitz in Österreich. Bei Unfalltod oder nach 30 Monaten ab Versicherungsbeginn automatisch mitversichert.
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Wichtige Informationen, Rechts- und Risikohinweise
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Die Bestattungsvorsorge ist eine klassische Lebensversicherung der ERGO Versicherung AG. 4 % Versicherungssteuer sind in Ihren Einzahlungen enthalten und müssen von der ERGO Versicherung AG abgeführt werden; ebenso enthalten sind Kosten für Abschluss und Verwaltung sowie Risikoprämien. Diese sind Teil der versicherungs- mathematischen Grundlagen und im Versicherungsantrag angeführt. Die investierte Prämie Ihrer laufenden Einzahlungen (= Versicherungsprämien abzüglich Versicherungssteuer, oben genannter Kosten und Risikoprämien) veranlagt die ERGO Versicherung AG innerhalb des „klassischen Versicherungs-deckungsstocks“. Zur Überwachung des klassischen Deckungsstocks hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) einen Treuhänder und dessen Stellvertreter zu bestellen. Deckungsstöcke sind Sondervermögen eines Versicherungsunternehmens, die getrennt vom übrigen Vermögen des Unternehmens zu verwalten sind. Ihre Ansprüche werden im Konkursfall aus dem Deckungsstock bevorzugt befriedigt, soweit dies anteilig möglich ist. Verluste sind daher möglich. Im Ablebensfall innerhalb der ersten 30 Monate ab Versicherungsbeginn, leisten wir die bis dahin bezahlten Versicherungsprämien exkl. Versicherungssteuer. Nach Ablauf der ersten 30 Monate leisten wir die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der bis dahin zugeteilten Gewinnanteile. Ausnahme: Bei Unfalltod wird immer die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich etwaiger Gewinnanteile geleistet. Die laufenden Einzahlungen (Versicherungsprämien) enden mit der vereinbarten Prämienzahlungsdauer. Es gibt keine Leistung im Erlebensfall. Gewinnbeteiligungen resultieren aus den von der ERGO Versicherung AG erwirtschafteten Veranlagungserträgen, die über der Garantieverzinsung liegen. Diese werden innerhalb des klassischen Versicherungsdeckungsstocks veranlagt, können jedoch nicht vorausgesehen werden und sind daher unverbindlich. Der aktuelle Stand der Gewinnbeteiligung (Gewinnanteile) kann auch sinken, weil die Gewinnbeteiligung bei sehr ungünstiger Entwicklung zur Sicherstellung der garantierten Leistungen verwendet werden kann. Nähere Ausführungen zur garantiestützenden Gewinnverwendung stehen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVBs) zum Produkt. Sie finden diese unter ergo-versicherung.at. Die Versicherungssumme wird anhand des Alters der versicherten Person und der Einzahlungsart bzw. -dauer ermittelt. Bei vorzeitiger Kündigung (Rückkauf vor Laufzeitende): Die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer erhält in der Regel – insbesondere bei kurzer Laufzeit – nicht die gesamten Einzahlungen zurück (aufgrund der Kosten für Ablebensrisiko, Vertragsabschluss und Verwaltung). Die Überführungskosten sind automatisch bei Unfalltod oder nach 30 Monaten ab Versicherungsbeginn mitversichert solange die Versicherungssumme mindestens die Hälfte der behördlich festgelegten gewöhnlichen Beerdigungskosten beträgt. Beträgt die Versicherungssumme aufgrund von Vertragsänderungen weniger als 5.000 Euro, so entfallen die Bezahlung der Überführungskosten und sämtliche Leistungen, die durch die Service-Hotline abgedeckt sind. Unterschreitet der für die Grabpflege vorgesehene Teil der Versicherungssumme ein Zehntel der jeweils gültigen behördlich festgesetzten gewöhnlichen Beerdigungskosten gemäß § 159 VersVG (siehe ergo-versicherung.at/gewoehnlichebeerdigungs-kosten), entfällt der Anspruch auf Grabpflege und der dafür vorgesehene Teil der Versicherungssumme wird zur Deckung der Bestattungskosten verwendet. Bei prämienfrei gestellten Verträgen werden die Überführungskosten und Serviceleistungen nicht übernommen, eine aufliegende Bestattungsverfügung wird gegenstandslos. Eine Prämienfreistellung reduziert die Versicherungssumme – somit auch den Anteil für die Grabpflege. Können wir daraus die Grabpflege nicht mehr bezahlen, wird der dafür vorgesehene Anteil auch für die Bestattung verwendet. Die ERGO Versicherung AG kann nicht sicherstellen, dass die Versicherungssumme für die Bestattung verwendet wird, sofern das namentliche Bezugsrecht nicht auf die ERGO Versicherung AG lautet. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung für natürliche Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich gilt (unbeschränkte Steuerpflicht) und von den persönlichen Verhältnissen der Versicherungs-nehmerin bzw. des Versicherungsnehmers abhängt und künftigen Änderungen unterworfen sein kann.
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Hinweis: ERGO Bestattungsvorsorge ist ein Produkt der ERGO Versicherung AG und eine Lebensversicherung.
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*Mit Klick auf den Link gelangen Sie auf die online Abschlussstrecke der ERGO Versicherung AG. Wenn Sie über den Link eine Versicherung abschließen, erfolgt dies ohne Beteiligung der Volksbank Kärnten eG. Die Volksbank Kärnten eG tritt hierbei lediglich als Tippgeber auf und bietet bei einem online Abschluss hierzu keine Beratungstätigkeit an.