Losungswortsparbuch und Vermögensweitergabe
Überlassen Sie die Weitergabe Ihres Vermögens nicht dem Zufall.
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Vermögen zu haben, bedeutet Freiheit. Die Freiheit, das Leben zu genießen. Es gestalten zu können, wie man will. Und andere jetzt und auch in der Zukunft daran teilhaben zu lassen. Das Losungswortsparbuch – unser lieber Klassiker für die Vermögensweitergabe. Man übergibt das kleine Büchlein mit dem Losungswort dem Menschen, für den es nach dem Ableben bestimmt ist. Jedoch kommt es auf Grund neuer Gerichtsentscheidungen zu einer Änderung der Meldungen von Spareinlagen in Verlassenschaften.
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In Zukunft sind wir als Bank verpflichtet, Ihre Spareinlagen zu melden und der Gerichtskommissär entscheidet nach der Meldung der Spareinlagen, ob diese verlassenschaftszugehörig sind oder nicht. Deshalb ist es wichtig, dass Sie schon jetzt über Alternativen nachdenken, wie Sie sichern können, dass Sie Ihr Vermögen den Menschen überlassen, die Ihnen wichtig sind. Dabei stellen sich oft große Fragen: Wie können Werte, die man im Laufe des Lebens geschaffen hat, auch in der nächsten Generation noch fortbestehen? Wie kann man für jene Menschen vorsorgen, die einem am Herzen liegen? Gerade die optimale und reibungslose Weitergabe des Vermögens erfordert umfassende Informationen auch über gesetzliche Gegebenheiten und sorgfältige Planung in Kombination mit gezielter Veranlagung, Vorsorge und Absicherung. Wer rechtzeitig daran denkt, kann die Weitergabe seines Vermögens ganz nach Wunsch planen. Es ist ein gutes Gefühl, wenn die wichtigen Dinge des Lebens geregelt sind. Im nachfolgenden Video wird Ihnen die aktuelle Situation zum Erbrecht und zur Vermögensweitergabe in Österreich präsentiert.
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Eine gute Alternative zu Ihrem Losungswortsparbuch ist die ERGO fürs Investment.
ERGO fürs Investment
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Mit der ERGO fürs Investment besteht neben der gezielten Vermögensweitergabe die Möglichkeit einer langfristigen Geldanlage mit Chance auf mehr Ertrag als bei einer klassischen Lebensversicherung.
Auch nach Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung ist Ihre Familie in Ihrem Ablebensfall sofort geschützt.
Ihr Produkt im Überblick
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- Veranlagung in Fonds: Sie entscheiden über die Fondsauswahl
- Start mit einer Einmalprämie 30.000,- Euro
- Bis 500.000,- ohne Gesundheitsfragen schnell und einfach abschließen
- Steuer- und Spesenvorteile: keine Depotgebühren und Ausgabeaufschläge, keine KESt, 4% Versicherungssteuer
- Ablebensschutz bis 105% des Fondsvermögens
- Fällt bei namentlichem Bezugsrecht nicht in die Verlassenschaft